Verhaltenskodex
Der Kinderschutzbund Ammerland versteht sich als Lobby für Kinder und Jugendliche. Er tritt für ihre Rechte und Interessen in unserer Gesellschaft ein. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen und eine Kultur der Achtsamkeit sind für unsere Arbeit unabdingbar. Unser Verhaltenskodex dokumentiert auch, dass Menschen, die die Grenzen von Kindern und Jugendlichen verletzen, im Kindeschutzbund Ammerland e.V. keinen Platz haben und keine Chance erhalten sollen, ihr Handeln auszuüben.
Der Kinderschutzbund Ammerland hat folgenden Verhaltenskodex beschlossen:
1.
Respekt, Wertschätzung und Vertrauen sind die Grundlagen meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
2.
In meiner Rolle als Mitarbeiter*in des Kinderschutzbundes Ammerland habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich diese ausschließlich zum Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetze.
3.
Ich übernehme Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um, auch im Gebrauch sozialer Medien.
4.
Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von mir respektiert. Grenzverletzungen bringe ich in die kollegiale Beratung und Supervision ein.
5.
Ich unterstütze Kinder und Jugendliche darin, ihr Selbstbewusstsein, ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung und ihre geschlechtsspezifische Identität zu entwickeln.
6.
Ich trage Sorge für die Wahrnehmung kindlicher Perspektiven und deren Berücksichtigung.
7.
Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung. Dieses Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert, ich interveniere aktiv dagegen.
8.
Mein Ziel ist es, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren.
9.
Im Konflikt- oder Verdachtsfall einer Verletzung dieses Verhaltenskodex informiere ich meine Leitung und ziehe professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
10.
Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, haupt- und nebenamtlich Beschäftigten im Deutschen Kinderschutzbund Ammerland.
11.
Eigene Straftaten, die in einem erweiterten Führungszeugnis Niederschlag finden, werden von mir mitgeteilt (§72 SGB VIII).
12.
Gegen mich ist kein Verfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Abs. 3, §§ 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches anhängig.